Frisches Bodenseeobst - direkt vom Erzeuger

AGB's von Obsthof Franz Effner


ALLGEMEINE Verkaufsbedingungen

1 Geltungsbereich 

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Verkaufsbedingungen des Käufers finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden.  

Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur ggü. Unternehmern im Sinn von  § 310 Abs. 1 BGB.

Sie gelten ebenfalls für folgende Geschäftsbeziehungen mit gleichen Vertragspartnern ohne einen erneuten und späteren Hinweis geben zu müssen. Auf Verlangen kann dem Käufer die Einsicht in die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gewährt werden. Darüber hinaus sind diese im Internet unter www.obsthof-effner.de abrufbar.

2 Zustandekommen des Vertrages 

2.1      Angebote und Bestellungen 

2.1.1   Die Angebote vom Obsthof Franz Udo Effner sind freibleibend und unverbindlich. 

2.1.2   Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Bestellungen erfolgen seitens des Käufers über Telefon, Brief, Telefax oder Internet bei Obsthof Franz Udo Effner. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu akzeptieren und die bestellten Artikel erwerben zu wollen. 

Sofern sich nicht aus der Bestellung anderes ergibt, ist Obsthof Franz Udo Effner berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 48 Stunden nach seinem Zugang über Telefon, Brief, Telefax oder Internet anzunehmen. 

3 Zahlungsmodalitäten 

3.1      Alle Preise verstehen sich als Nettopreise (ohne MwSt.) zuzüglich Verpackung, Versandkosten, ggfls. Zöllen und Versicherung in EURO. Von Seiten des Käufers sind – unbeschadet einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – die Kosten der Versendung und der Verpackung zusätzlich zu den Verkaufspreisen der Ware zu entrichten.

3.2      Erstaufträge sowie Aufträge aus dem Ausland führen wir nur gegen Vorkasse aus. Für die Vorausüberweisung wird dem Käufer der Bestellung eine Zahlungsinformation mit unserer Bankverbindung zur Verfügung gestellt und die Ware nach Zahlungseingang bei Vereinbarung von Direktanlieferung an den Käufer versendet oder bei Vereinbarung von Direktabholung zur Abholung bereitgestellt.  

3.3      Bei Direktabholung der Ware seitens des Käufers gilt ab Lager Obsthof Franz Udo Effner.  

3.4       Rechnungen seitens Obsthof Franz Udo Effner sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen gesonderter, schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien Obsthof Franz Udo Effner mit dem Käufer.   

3.5     Zahlungen können per Überweisung oder bar erfolgen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten sind schriftlich vereinbar. Die Zahlung gilt als erfüllt, sobald die Gutschrift auf dem Konto von Obsthof Franz Udo Effner eingegangen ist. 

Obsthof Franz Udo Effner behält sich das Recht vor, insbesondere bei dauernder Geschäftsbeziehung, im Falle des Versäumnisses des Käufers aus anderen Kaufverträgen, vor weiterer Lieferung Barzahlung zu verlangen. 

3.6      Im Verzugsfalle ist Obsthof Franz Udo Effner berechtigt in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung in §§ 286, 288 Abs. 2 BGB, vom Käufer Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem (jeweils gültigen) Basiszinssatz  zzgl. einem Pauschalbetrag in Höhe von € 25 zu berechnen. Die Geldendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten (§§ 288 Abs. 4 BGB).

3.7      Zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Käufer nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Obsthof Franz Udo Effner anerkannt sind. Zum Zurückbehaltungsrecht ist er insoweit befugt, als dieses nach Maßgabe bestehender Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4 Lieferbedingungen  

4.1        Ist eine Direktbelieferung durch Obsthof Franz Udo Effner vereinbart worden, so ist der Erfüllungsort beim Käufer. Das Haftungsrisiko geht bei der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4.2      Ist eine Belieferung durch Fremdfirmen im Auftrag von Obsthof Franz Udo Effner erforderlich, so ist der Erfüllungsort beim Käufer. Das Haftungsrisiko geht bei der Übergabe der Ware auf den Käufer über. 

4.3      Bei Direktabholung vom Obsthof Franz Udo Effner übergibt dieser die Ware dem Käufer ab Lager. Erfüllungsort ist der Sitz von Obsthof Franz Udo Effner, Friedenstraße 45, 88048 Friedrichshafen. Das Haftungsrisiko geht auf den Käufer über, sobald dieser das Betriebsgelände der Obsthof Franz Udo Effner verlassen hat.

4.4       Lieferungen von Obsthof Franz Udo Effner an Käufer hinsichtlich Waren, die nicht am Lager vorrätig sind, stehen unter Vorbehalt der rechtzeitigen und vertragsgerechten Selbstbelieferung von Obsthof Franz Udo Effner durch deren Lieferanten.

5 Gewährleistungsansprüche 

5.1      Der Käufer hat hinsichtlich der Waren seine unverzüglichen Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB nach Empfang der Ware nachzukommen. Die Rüge hat innerhalb 3 Tagen ab Übergabe der Ware bei uns einzugehen.

Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich zu rügen. Dabei ist seitens des Käufers zu gewährleisten, dass er alle ihm zumutbaren betriebswirtschaftlichen und technischen Vorkehrungen für eine unverzügliche mögliche Feststellung verdeckter Mängel schafft und deren Vorhaltung gewährleistet.   

5.2      Liegt ein nicht unerheblicher Mangel vor, so ist Obsthof Franz Udo Effner berechtigt die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen (Nacherfüllung). 

Das Wahlrecht bei der Nacherfüllung obliegt Obsthof Franz Udo Effner. Fallen notwendige Kosten für die Nachbesserung (Arbeitskosten, Wegekosten)an, sind diese von Obsthof Franz Udo Effner zu tragen. Dies ist nicht für anfallende Mehrkosten anwendbar. Die Obsthof Franz Udo Effner behält sich vor, die Kosten zu verweigern, sofern eine oder beide Arten der Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sind. Eine Verweigerung der Nacherfüllung kann ebenfalls erfolgen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtung hinsichtlich des mangelfreien Teils der Leistung nicht erfüllt hat. 

5.3     Sollte die in Unterabsatz 5.2 genannte Nachbesserung fehlschlagen, für den Kunden unzumutbar sein oder werden beide Arten der Nachbesserung seitens Obsthof Franz Udo Effner verweigert, so obliegt es dem Käufer nach seiner Wahl eine angemessene Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Grund, sind gemäß Absatz 7 ausgeschlossen oder beschränkt.  

5.4       Entsprechende Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam gegenüber dem Käufer abgegeben, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gewährt worden sind.   

5.5      Die vorstehenden Klauseln bezwecken keine Änderung der gesetzlichen oder richterlichen Beweislastverteilung.   

6 Eigentumsvorbehalt 

6.1      Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung von Obsthof Franz Udo Effner mit dem Käufer Eigentum von Obsthof Franz Udo Effner.  

6.2    Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern und weiterzuverarbeiten. Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten an Obsthof Franz Udo Effner als abgetreten. Die Abtretung wird seitens Obsthof Franz Udo Effner angenommen. Der Käufer ist ungeachtet der Abtretung zur Einziehung seiner Forderung aus den Weiterverkäufen berechtigt, soweit er seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Obsthof Franz Udo Effner nachkommt. Im Falle eines Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung bzw. der Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers ist dieser verpflichtet, Obsthof Franz Udo Effner den Forderungsübergang anzuzeigen, und alle zur Durchsetzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie die Schuldner (Dritte) von der Abtretung an die Zedentin, Obsthof Franz Udo Effner, in Kenntnis zu setzen.

6.3      Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und/oder weiter zu-veräußern, welches zum Erlöschen und des Eigentumsvorbehaltes führt. Soweit die Ware noch nicht verarbeitet und / oder weiterveräußert ist, hat Obsthof Franz Udo Effner aufgrund des Eigentumsvorbehalts das Recht, die Ware herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung eines Rücktritts vom Vertrag. Obsthof Franz Udo Effner ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.
  

6.4      Verpfändungen und Sicherungsübereignungen seitens des Käufers sind nicht zulässig. Bei Pfändungen Dritter beim Käufer hat dieser Obsthof Franz Udo Effner unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Auskünfte für Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) zu erteilen. Für den Fall, dass die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten beim Dritten nicht beizutreiben sind, haftet der Käufer für die Erstattung der Kosten gegenüber Obsthof Franz Udo Effner.  

7 Haftung 

7.1      Obsthof Franz Udo Effner haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ebenso ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen von Obsthof Franz Udo Effner beruhen.  

7.2         Bei sonstigen schuldhaften Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die verbleibende Haftung von Obsthof Franz Udo Effner auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalspflichten sind wesentliche Vertragspflichten, d.h. solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben. 

7.3    Des Weiteren ist die Haftung von Obsthof Franz Udo Effner, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Ansprüche auf Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung und sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen. Dies ist ebenso für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Obsthof Franz Udo Effner gültig.

7.4         Die Obsthof Franz Udo Effner empfiehlt, unverarbeitetes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich zu reinigen und zu waschen.

8 Verjährung

8.1      Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung.

8.2   Rücktritt und Minderung sind Gestaltungsrechte und unterliegen nicht der Verjährung wie Ansprüche (§ 194 BGB). Nach der Verjährung der zugrundeliegenden Ansprüche kann der Käufer die vorgenannten Rechte jedoch nicht mehr geltend machen (§ 218 BGB). 

9 Gerichtsstand  

Der Gerichtsstand für sämtliche  - auch internationale - Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über von Obsthof Franz Udo Effner gelieferten Waren an den Käufer ist Friedrichshafen. Obsthof Franz Udo Effner ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

10 Einwilligungserklärung über personalisierte Werbung 

Mit der Zustimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird in die Verarbeitung der personen- und einkaufsbezogenen Daten zu Informationszwecken für Aktionen und Angebote (personalisierte Werbung) eingewilligt. Ein Verkauf der Daten an Dritte findet nicht statt. 

Die Einwilligungserklärung kann jederzeit gegenüber der Obsthof Franz Udo Effner mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist elektronisch an  franz@obsthof-effner.de oder per Fax an 07541 / 58 33 99 zu senden. 

11 Sonstiges

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12 Stand    

Stand dieses Dokumentes ist September 2016